AGB – Geführte Wohnmobiltour 02/23

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln das Verhältnis zwischen Lisa Rudolph und dem Reisenden für die angebotene Leistung.

1. Abschluss des Reisevertrages

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1. Die Anmeldung kann mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgelisteten Reisenden, insbesondere, wenn diese mit ihm reisen. In diesem Fall verpflichtet sich der Reisende für diese weiteren Teilnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.
Kostenpflichtig ist jeder Reisende ab 18 Jahren. Reisende unter 18 Jahren reisen kostenfrei mit einem zahlenden Reisenden mit und müssen in der Reiseanmeldung mit angegeben werden.

Reiseanmeldung und Reisebestätigung sind auch ohne Unterschrift für beide Parteien verbindlich.

1.2. Mit der Anmeldung bietet der Reisende Lisa Rudolph den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande (dies erfolgt per E-Mail).
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden alle Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Aufgrund der geringen Gruppengröße behält es sich Lisa Rudolph vor, Vorgespräche mit den potenziellen Teilnehmern zu führen und ggf. Teilnehmer danach auszuwählen. Erst nach verbindlicher Anmeldung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Teilnehmer alle erforderlichen Reiseunterlagen. Die Zusendung der Reiseunterlagen stellt jedoch keine Garantie für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl dar. Lisa Rudolph kann bis zu 25 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (5.1.). In diesem Fall wird der Reisende umgehend informiert und die gesamten geleisteten Beiträge innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Für weitere Kosten, die dem Reisenden im Vorfeld entstanden sein sollten, kommt Lisa Rudolph nicht auf.

2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung (in elektronischer Form als E-Mail) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises unaufgefordert durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der restliche Reisepreis muss spätestens 45 Tage vor Reisebeginn überwiesen werden. Die Zahlung findet per Banküberweisung statt.


2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann Lisa Rudolph Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.3. verlangen.

Lisa Rudolph ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Lisa Rudolph und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preise nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung von Lisa Rudolph ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten.

3. Leistungen
Die vor und während der Reise zu erbringende Leistung ergibt sich aus den jeweils gültigen Tourbeschreibungen der Internetseite www.caravanci.com, den AGB und der Anmeldebestätigung, außer, es wurde ausdrücklich etwas anderes  vereinbart. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Lisa Rudolph nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, insofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, sollten die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein. Die Reisebeschreibung sowie alle angegebenen Leistungen sind zur vorläufigen unverbindlichen Orientierung des Kunden gedacht. Wegen der besonderen Eigenart der Reise behält sichLisa Rudolph unbedingt notwendige, aber zumutbare Änderungen vor. Sie verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis des Änderungsgrunds unverzüglich zu informieren. Für Fremdleistungen wird keine Haftung übernommen.

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Lisa Rudolph lediglich Reisevermittler.

Eine Haftung für diese vermittelten Leistungen sind damit ausgeschlossen.

4. . Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
4.1. Der angemeldete Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich in elektronischer Form erfolgen. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Lisa Rudolph.

4.2. Wird die Reise nicht angetreten, so gilt dies als Rücktritt. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Teilnehmer durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern.
4.3. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseteilnehmer werden folgende pauschalen Rücktrittsgebühren erhoben:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;
ab dem 6. vor Reisebeginn 85% des Reisepreises.

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt, steht Lisa Rudolph der gesamte Reisepreis weiter zu.


Falls der Reisende der Meinung ist, dass ihm in seinem Fall geringerer Schaden entstanden ist, so steht es ihm frei dies nachzuweisen.
Sollte er den Nachweis nicht führen, so ist er verpflichtet den aus den oben aufgeführten Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.

Der Reisende hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Lisa Rudolph verlangt die unverzügliche Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. Lisa Rudolph kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ursprüngliche Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Lisa Rudolph als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.



4.4. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann Lisa Rudolph ihre tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall ist sie verpflichtet, dem Reisenden eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Aufwendungen zu liefern und diese zu belegen.


4.5. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung des Reisetermins oder des Reiseziels besteht nicht.

Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Lisa Rudolph.

5. Rücktritt und Kündigung durch Lisa Rudolph
5.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in der Anmeldebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Lisa Rudolph bis zu 25 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Kosten, die der Teilnehmer im Vorfeld bezüglich der Reise hatte, übernimmt Lisa Rudolph nicht.
Lisa Rudolph verpflichtet sich, die Teilnehmer zu benachrichtigen, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 zahlende Personen pro Tour, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2. Lisa Rudolph kann in folgenden Fällen vor oder nach Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten:
5.2.1. Wenn erkennbar ist, dass eine Reise wegen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Katastrophen, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, usw.) nicht durchzuführen ist.
5.2.2. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Lisa Rudolph nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise und Verhaltensregeln hält.

Lisa Rudolph steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu.

Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information von Lisa Rudolph) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

Sollte Lisa Rudolph oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

5.2.3. Wenn erkennbar ist, dass die Reise durch Krankheit von Lisa Rudolph oder Ausfall des Kfz von Lisa Rudolph nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall stehen dem Reisendem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Aufhebung der Vertrags, Rückzahlung der geleisteten Beiträge.

b) Umbuchung auf einen späteren, offiziell genannten Reisetermin.

c) In kurzfristigen Fällen (7 Tage vor bis 3 Tage nach Datum des Reisebeginns): Durchführung einer Geführten Reise, deren Reisezeitraum ca. 50% der ursprünglichen Dauer beträgt, unter Leitung einer von Lisa Rudolph ausgewählten Person. Der Preis hierfür beträgt 40% des ursprünglichen Gesamtpreises. 60% des Gesamtpreises werden durch Lisa Rudolph innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
Die Durchführung dieses Punktes ist möglich ab drei zahlenden Fahreinheiten, die diese Option in Anspruch nehmen.
Die Anreise ist hiervon ausgenommen.

5.3 Lisa Rudolph ist bei den in §5.2.1-§5.2.3 genannten Kündigungsfällen vom Schadenersatzanspruch aus der Anreise und den damit entstandenen Kosten befreit und die Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt
Wegen der besonderen Eigenart der angebotenen Touren, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet, behält Lisa Rudolph sich unbedingt notwendige aber zumutbare Routenänderungen vor (z.B. aufgrund von Unwetter, Waldbränden, Überflutungen, unpassierbaren Passstraßen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, Überfüllung des Übernachtungsplatzes).
Eine Anpassung des Reisepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

7. Haftungsbeschränkungen
7.1. Der Reisende erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Der Reisende führt die Reise mit dem eigenen oder einem gemieteten KFZ als Selbstfahrer durch. Verursachte Schäden am eigenen KFZ und durch das KFZ herbeigeführte Schäden trägt der Reisende selbst. Der Reisende kümmert sich im Vorfeld um einen ausreichenden Versicherungsschutz in solchen Fällen. Der Reisende erklärt insbesondere, dass ihm bewusst ist, dass es sich bei der angebotenen Reise um eine Erlebnis- bzw. Campingreise handelt, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet.
7.2. Dem Reisenden ist insbesondere bekannt, dass zusätzliche Unternehmungen wie zum Beispiel Pferdeausritte, Geländewagenfahrten, Besteigen von nicht abgesicherten Höhen, Kitesurfen etc. mit besonderen Gefahren verbunden sind. Diese liegen grundsätzlich im Eigenverantwortungsbereich des Reisenden. Lisa Rudolph haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.
7.3. Der Reisende übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Der Reisende verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung und die Umweltschutzbestimmungen zu beachten.
7.4. Für die Wahl der Route ist der Reisende selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er Lisa Rudolph folgt. Wird die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nötig, informiert der Reisende seine entsprechende Versicherung selbst. Lisa Rudolph ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.
7.5. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ggf. nur vermittelt werden (z.B. Übernachtungsplätze, Ausflüge, Restaurantbesuche, Führungen, Schiffsfahrten) haftet Lisa Rudolph nicht für das Verschulden desjenigen Veranstalters, der die Fremdleistung erbringt. 7.6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele Camping- und Stellplätze in den Zielländern nicht das von Mitteleuropa gewohnte Niveau hinsichtlich Sicherheitsstandard und Hygiene haben. Eine Haftung durch Lisa Rudolph als Vermittlerin dieser Plätze ist daher ausgeschlossen.
7.7. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind körperliche Schäden.
7.8. Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen (von Teilen) des Reisegepäcks ist jegliche Haftung durch Lisa Rudolph ausgeschlossen.

8. . Ausschluss von Ansprüchen
Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann nur gegenüber Lisa Rudolph an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:

info@caravanci.com

9. Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften
9.1. Der Angemeldete wird über Pass- und Versicherungsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert. Für Angehörige anderer Staaten als den EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
9.1.1. Der Reisepass muss bei Ende der Reise noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben.
9.1.2. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften ist der Reisende allein verantwortlich und übernimmt bei Missachtung (z.B. Schmuggel oder fehlende Papiere) die Konsequenzen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
9.1.3. Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür selbst verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. fehlende Fahrzeugpapiere, fehlende Fahrerlaubnis oder kein gültiger Reisepass).

9.2 Eine gültige Fahrerlaubnis und die grüne Versicherungskarte mit Deckungszusage für das Zielland sind mitzuführen (für KFZ und ggfs. weitere Fortbewegungsmittel). Lisa Rudolph empfiehlt darüber hinaus, einen gültigen Fahrzeug-Schutzbrief und eine Auslandskrankenversicherung zu haben.
Das Fahrzeug sollte sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und über eine im Reisezeitraum gültige Hauptuntersuchung verfügen.

9.3 Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Anmeldung, dass sein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.

9.4 Lisa Rudolph empfiehlt dringend, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.


10. Umbuchungen
Ein Anspruch auf Änderung der Reise hinsichtlich Termin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts bzw. Reiseende, Beförderung und Unterkunft seitens des Kunden besteht nach Vertragsabschluss nicht.

11. Gültigkeit
Der Gerichtsstand liegt im jeweiligen Reiseland. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise bei Lisa Rudolph geltend zu machen. Sie verjähren nach 12 Monaten.

12. Mehrwertsteuer

Auf der Rechnung wird Mehrwertsteuer ausgewiesen.


13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen der Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisevertrages wird hiervon nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die gesetzliche Regelung treten.

14. Durchführung

Lisa Rudolph

0171 1880 211
Johann Langhans Str. 5
97475 Zeil am Main

Steuer Nr. 259/264/40643

Finanzamt Ebern, Außenstelle Zeil am Main

Stand: Februar 2023